§57a Überprüfung
Was ist die §57a-Überprüfung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung
der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Vorteile der §57a-Überprüfung
- Objektive Diagnose
- Niedrige Kosten
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Nicht nötig, einen Tag lang auf das Fahrzeug zu verzichten
Was wird überprüft? (Prüfelemente)
- Ausrüstung
- Beleuchtung
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
In welchen Abständen muss mein Pkw / Kombi begutachtet werden?
Neufahrzeuge: Auf Grund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung ist bei Neufahrzeugen
die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung
nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.